Verfrachter
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Verfrachter — Als Verfrachter wird im deutschen Seehandelsrecht derjenige bezeichnet, der den Transport über See durchführt. Er ist der Frachtführer in der Seeschifffahrt. Der Verfrachter ist Vertragspartner des Befrachters; er schuldet den Beförderungserfolg … Deutsch Wikipedia
Verfrachter — Ver|frạch|ter 〈m. 3〉 Frachtgeschäfte abschließender Reeder * * * Ver|frạch|ter, der; s, : Frachtführer (bes. von Seefracht). * * * Ver|frạch|ter, der; s, : Frachtführer (bes. von Seefracht) … Universal-Lexikon
Verfrachter — ⇡ Frachtführer … Lexikon der Economics
Verfrachter — Ver|frạch|ter … Die deutsche Rechtschreibung
B/L — Das Konnossement (auch Seeladeschein, engl.: Bill of lading (B/L)) ist ein Schiffsfrachtbrief und Warenwertpapier. Inhaltsverzeichnis 1 Funktion 1.1 Konnossement als Quittung 1.1.1 Übernahmekonnossement (Received for shipment B/L) 1.1.2 … Deutsch Wikipedia
Bill of Lading — Das Konnossement (auch Seeladeschein, engl.: Bill of lading (B/L)) ist ein Schiffsfrachtbrief und Warenwertpapier. Inhaltsverzeichnis 1 Funktion 1.1 Konnossement als Quittung 1.1.1 Übernahmekonnossement (Received for shipment B/L) 1.1.2 … Deutsch Wikipedia
Konnossement — Das Konnossement (auch Seeladeschein, engl.: Bill of lading (B/L)) ist ein Schiffsfrachtbrief und Warenwertpapier. Französisches Konnossement (Blancoformular) Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia
Gütertarife — (goods tariffs; tarifs pour les marchandises; tariffe). Inhalt: I. Begriff: (Tarif. Frachtsatz = Streckensatz und Abfertigungsgebühr). – II. Bildung der Tarife: A. Die Arbeitsleistung der Eisenbahnen; B. Die Selbstkosten der Eisenbahnen; C. Der… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Verkehrsleitung — als solche bezeichnet man die Bestimmung über den Weg, den eine der Eisenbahn zur Beförderung übergebene Sendung von der Versandstation zur Empfangstation zurückzulegen hat. Von V. kann nach dem Sinn des Wortes und der ihm eisenbahntechnisch… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Traditionspapier — Traditionspapiere werden in Deutschland Wertpapiere genannt, die einen Herausgabeanspruch auf bewegliche Sachen verbriefen und welche zugleich die Sache selbst in der Weise ersetzen, dass über sie durch Übergabe des Papiers verfügt werden kann.… … Deutsch Wikipedia